Wissenswertes über unsere Arbeit
Innenbefahrung enger Schlote
Züge mit einem Durchmesser von weniger als 600mm werden von uns i.a. als "durch Prüfpersonal NICHT befahrbar" eingestuft.
Für Abgasrohre zw. 600mm - 800mm DM benötigen wir
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entweder ein Mannloch zum Ausstieg im Bereich der Sohle bzw. Fuchs
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oder - so der Ein- und Ausstieg nur über die Mündung erfolgen kann - eine Bühne im Mündungsbereich zur Aufstellung eines Dreibeines für die Befahrung.
Zudem können Einbauten wie z.B. Kulissenschalldämpfer oder Messonden eine Befahrung durch Personen unmöglich machen.
Einsatz von Drohnen zur Inspektion
Durch den Einsatz von diversen hochauflösenden Drohnen bis Klasse C2 erhalten wir einen Ersteindruck des gesamten Bauzustandes der Außenschale und lokalisieren Problemstellen, welche wir im Anschluss handnahe untersuchen. So sparen wir Zeit und können uns auf die wesentlichen Auffälligkeiten konzentrieren.
Aufgrund des natürlichen Kaminzuges herrschen in den Innenrohren i.a. so stark turbulente Windverhältnisse, dass ein Einsatz von Drohnen hier zumeist nicht möglich ist. Auch Versuche mit kollisionstoleranten Käfigdrohnen haben hier bislang zu keinen brauchbaren Ergebnissen geführt.
Für die Führung unserer Drohnen halten wir A2 Zertifikate und die entsprechenden Versicherungen.
Wandstärkenmessung der Innenrohre
Steht das rauchgasführende Innenrohr in permanentem Kontakt mit aggressiven Abgasen wie insbesondere SO3 hinreichender Konzentration (> 50mg/m3), kommt es zu einer laufend abtragenden Korrosion, bei der die gesamte Oberfläche gleichmäßig erfasst und erodiert wird.
Dies ist nicht nur bei Kohle- oder Ölfeuerung zu erwarten: Werden in einem Biomasse - HKW regelmäßig harzige Hackschnitzel und Rinde verheizt, ist auch hier mit einer entsprechend hohen SO3 - Belastung zu rechnen. (Holzasche wäre sonst grundsätzlich alkalisch und sollte den Edelstahl nicht angreifen)
Je nach Einwirkungsdauer bei Temperaturen unter dem Säuretaupunkt wird die Wandstärke auf eine geplante Betriebsdauer von i.a. 20 Jahren designed - dh der Abtrag wird mit entsprechenden Korrosionszuschlägen gem. EN 13084-7 berücksichtigt: so ergibt z.B. 8mm Nennwandstärke + 20 Jahre á 0,1mm Zuschlag = 10mm Wandstärke im Auslieferzustand
Das laufende Monitoring der Wandstärke des Rauchgasrohres dient dem Nachweis, dass das Nennmaß des Rohres nicht unterschritten wurde - dieser Nachweis ist Teil der SV - Prüfung gem. EN 13084-9.
Filterschlupf
Die im Bild sichtbaren Ablagerungen bezeichnet man als „Filterschlupf“. Konkret handelt es sich hier um Holz-Asche (ja, die ist weiss), welche durch den Elektro - Filter "geschlupft" ist:
Bei einem Elektrofilter werden die Abgase aus dem Kessel (z.B. eines Biokraftwerks) über statisch aufgeladene Platten geleitet und auch das Rauchgas wird mit einem Draht elektrostatisch aufgeladen. Beim passieren der Filterplatten lagern sich daher die Holzaschepartikel an den Filterplatten ab …. Die Platten werden dann gerüttelt, sodass die Asche abfällt.
Rauchgaspartikel, welche nicht abgeschieden werden, und sich z.B. in der Mündung absetzt, wird als Filterschlupf bezeichnet.
Warum ich Ihnen das erzähle? Auch wenn Ihre Anlage mit einem E - Filter ausgestattet ist: Wenn wir zu Ihnen kommen und der Schlot sieht aus wie im Bild links ..... werden wir wohl unverrichteter Dinge wieder abziehen müssen.
Befahren von Schornsteinen
Wenn wir uns in den Schornstein hinein abseilen, so stellt dies formal eine Befahrung von "kleinen, engen oder schlechtbelüfteten Räumen und Behältern" i.S. des § 23a AM-VO dar.
Der Gesetzgeber trägt den Risiken dieser Befahrungen mit einigen besondere Auflagen Rechnung:
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Besondere Evaluierung bezgl. gesundheitsgefährdender Arbeitsstoffe, Sauerstoffmangel, mechanischer Gefahren, besonders belastender Temperatur
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schriftliches Freigabesystem
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gesonderte Unterweisung und Training unserer Mitarbeiter
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Besonderheiten in der Aufsichtsführung
Kurz: Seilzugangstechniken sind gesetzlich geregelt - wenn wir in Schloten arbeiten, kommen für uns noch einige Auflagen dazu. Wir sind mit diesen Auflagen bestens vertraut und gut vorbereitet. In einigen Themen sind wir jedoch auf eine kollegiale Zusammenarbeit mit Ihnen angewiesen: Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie
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Ihre Anlage rechtzeitig herunterfahren um dem Schlot etwas Zeit zum Auskühlen zu geben
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rechtzeitig eine Kehrung veranlassen
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ggf. den Schlot entkoppeln und dadurch in der Schlotsohle für uns eine geeignete Einstiegsöffnung schaffen
Absperrungen
Bei unseren Arbeiten sind wir bemüht, den Werks- oder Publikumsverkehr möglichst wenig zu behindern.
Trotzdem sind wir gesetzlich verpflichtet, Gefahrbereiche durch Absperrungen gegen unbewusstes Betreten abzusichern.
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Kurzfristige Arbeiten: Bei Arbeiten von weniger als 3 Stunden Dauer kann dies mittels eines Warnpostens erfolgen.
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Darüber hinaus werden wir mit Ihnen geeignete technische Absperrmaßnahmen vereinbaren.
Gefahrenbereiche lt. DGUV 201-055
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bis 60m Höhe: h/5, mind. jedoch 8m
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61m - 100m: h/5, mind. jedoch 12,5m
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101m - 150m: h/6, mind. jedoch 20m
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151m - 200m: h/7, mind. jedoch 25m
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> 200m: h/8, mind. jedoch 30m
Fundstücke
Bei unseren Begehungen suchen wir gezielt
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den umliegenden Boden bis zu einer Entfernung von 10% der Höhe
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die Tropfenfallen
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die innere Schlotsohle
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die Kondensatabläufe
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die Plattformen und Wartungsbühnen
auf jede Art von herumliegenden Teilen ab. Darüber hinaus werden wir Sie auf beseitigte Rückstände im Zuge der letzten Reinigung und in der Vergangenheit drüber hinaus ansprechen.
Sollten Sie im Vorfeld der Prüfung in der Umgebung abgefallene Teile gefunden haben, so ENTSORGEN Sie diese Teile bitte NICHT: Bitte lagern Sie diese bis zur nächsten Schlotprüfung und dokumentieren Sie die Fundstelle.